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Steuerpflicht auf Zinseinnahmen?
Zum Sachstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 620/03
Zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 620/03 gegen die steuerliche Heranziehung von Zinseinkünften hat das BVerfG jetzt mitgeteilt, dass es die Verfassungsbeschwerde dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, allen Landesregierungen, dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs, der Präsidentin des Bundesfinanzhofs und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum zugeleitet hat.
1. Verfassungsbeschwerde zur Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften anhängig
Dem BVerfG liegt seit dem eine Verfassungsbeschwerde gegen die steuerliche Heranziehung von Zinseinkünften vor (Az. beim BVerfG: 2 BvR 620/03). Dieser Beschwerde liegt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts v. - 4 St RR 7/2003 zugrunde, das darüber zu entscheiden hatte, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung möglich ist, obwohl das maßgebliche Steuergesetz eventuell nicht verfassungsgemäß ist.
Die Finanzverwaltung hat mit NWB SAAAB-15985 das Ruhen von Einspruchsverfahren, soweit diese sich auf die Verfassungsbeschwerde beziehen, angeordnet.
Das BVerfG hat mit einem Schreiben an den Kläger-Anwalt v. jetzt mitgeteilt, da...