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Grundstücksrecht | Negatorischer Beseitigungsanspruch bei Bodenkontamination des Nachbargrundstücks
Die Beseitigungspflicht des für eine Bodenkontamination auf dem Nachbargrundstück Verantwortlichen ist nicht auf das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs beschränkt, sondern umfasst auch die anschließende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn der Eigentümer sein Eigentum an der störenden Sache aufgegeben oder durch Verbindung mit dem beeinträchtigten Grundstück verloren hat ().