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Lohnsteuer | Anwendung der Dreimonatsfrist nach R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR bei Einsatzwechseltätigkeit
Der NWB HAAAB-27430 entschieden, dass die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 und Nr. 5 Satz 5 EStG anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer im Zuge einer Einsatzwechseltätigkeit längerfristig vorübergehend an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte eingesetzt wird (gegen R 39 Abs. 1 Satz 5 LStR). Nach dem ist dieses Urteil aus Vertrauensschutzgründen allgemein erst für nach dem beginnende Lohnzahlungs- bzw. Veranlagungszeiträume vorbehaltlich einer etwaigen Gesetzesänderung anzuwenden. Entsprechendes gilt für die Regelung in Nr. 3 „Einsatzwechseltätigkeit” des (BStBl 2004 I S. 582), wonach nach Ablauf der Dreimonatsfrist die Abwesenheitszeit von der auswärtigen Unterkunft maßgebend ist. Für den Zeitraum bis zum ist nicht zu beanstanden, wenn be...