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Umsatzsteuer | Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr verwendeten Betriebsgrundstücks keine Geschäftsveräußerung
Die Veräußerung eines mit Hallen bebauten Grundstücks, das (im Rahmen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft) vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietet war und durch ein anderes Betriebsgrundstück ersetzt wurde, ist Veräußerung eines einzelnen Anlagegegenstands und keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung. Das Hallengrundstück für sich ist kein fortführbarer Betrieb ( NWB CAAAB-51723). – Anmerkung: § 1 Abs. 1a UStG hat Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG umgesetzt. Danach können die Mitgliedstaaten „die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens” als nichtsteuerbar behandeln. Es handelt sich deshalb um autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die der , Zita Modes Sàrl, BFH/NV Beilage 2004 S. 128, dahingehend zweckbezogen ausgelegt hat, dass die Übertragung m...