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BFH Urteil v. - VI 366/65 BStBl 1966 III S. 460

Leitsatz

Der Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 2 Ziff. 3 EStG 1965 unterliegt nur der Teil nachgezahlter Nutzungsvergütungen und Zinsen, der auf einen über drei Jahre hinausgehenden Zeitraum entfällt.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 460
BFHE 1966 S. 448 Nr. 85
CAAAB-49021

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BFH, Urteil v. 21.04.1966 - VI 366/65

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