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BFH Urteil v. - VIII R 22/95 BStBl 1998 II S. 560

Gesetze: EStG § 24 Nr. 3EStG § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 3

Zur Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke i. S. von § 24 Nr. 3 EStG

Leitsatz

1. Eine ,,Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG setzt voraus, daß sich ein öffentlich-rechtlicher Funktionsträger das Grundstück unter Einsatz oder Androhung von Hoheitsmitteln (etwa eines Enteignungsverfahrens) beschafft.

2. Die aufgrund eines Zwangsversteigerungsverfahrens von der öffentlichen Hand als Ersteherin gezahlten sog. Bargebotszinsen stellen keine ,,Zinsen auf Entschädigungen'' i. S. von § 24 Nr. 3 EStG dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 560
ZAAAA-96281

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 28.04.1998 - VIII R 22/95

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