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BFH Urteil v. - VI 131/58 U BStBl 1960 III S. 3

Leitsatz

  1. Die Gegenleistung für die befristete Überlassung eines Grundstücks zum Abbau eines Lehmvorkommens ist bei dem Grundstückseigentümer regelmäßig als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu besteuern.

  2. Der Grundstückseigentümer kann eine Absetzung nach § 7 Abs. 2 EStG 1953 nicht vornehmen, wenn er für den Erwerb des Lehmvorkommens nichts aufgewendet hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 3
BFHE 1960 S. 5 Nr. 70
LAAAB-47035

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BFH, Urteil v. 23.10.1959 - VI 131/58 U

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