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Umsatzsteuer | Private Gebäudenutzung: Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf zehn Jahre verstößt gegen EU-Recht
Eine umsatzsteuerliche Verteilung der Gebäudeherstellungskosten auf zehn Jahre (vgl. , BStBl 2004 I S. 468) ist nach Ansicht des NWB KAAAB-41821 mit den Vorgaben der 6. EG-Richtlinie nicht vereinbar. Entsprechend ertragsteuerlichen Grundsätzen (§ 7 Abs. 4 EStG) sei vielmehr eine Verteilung auf 50 Jahre vorzunehmen. Bei einer gemischten Gebäudenutzung sei bei der Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des privaten Nutzungsanteils eine „Gebäudeabschreibung” von 2 v. H. und nicht von 10 v. H. anzusetzen. Die Bestimmungen der 6. EG-Richtlinie knüpften an den technischen und wirtschaftlichen Wertverzehr eines Gebäudes an. An diesen Vorgaben müsse sich das nationale Umsatzsteuerrecht (hier § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG) messen lassen.