Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage bei gemischter
Gebäudenutzung
Leitsatz
Die teilweise Nutzung eines zum
Unternehmensvermögen gehörenden Gebäudes für
nichtunternehmerische Zwecke stellt eine steuerpflichtige unentgeltliche
Wertabgabe dar.
Bei der Berechnung der
Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil eines dem
Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäudes ist beim Ansatz der Kosten
nach
§ 10 Abs. 4 Nr. 2
UStG ein Wertverzehr des Gebäudes von 50 Jahren zu
Grunde zu legen.
Die Herstellungskosten eines
Gebäudes sind über mehrere Jahre zu verteilen. In Anlehnung an die
ertragsteuerliche Typisierung in
§ 7 Abs. 4
EStG ist auch umsatzsteuerlich von einem Wertverzehr von
2% der Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche
Wertabgabe auszugehen. Das entspricht einer Gebäudenutzungsdauer von 50
Jahren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 1471 Nr. 24 EFG 2005 S. 72 EFG 2005 S. 72 Nr. 1 KÖSDI 2005 S. 14474 Nr. 1 KAAAB-41821
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.10.2004 - 5 K 351/04
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