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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 351/04 EFG 2005 S. 72

Gesetze: UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage bei gemischter Gebäudenutzung

Leitsatz

  1. Die teilweise Nutzung eines zum Unternehmensvermögen gehörenden Gebäudes für nichtunternehmerische Zwecke stellt eine steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe dar.

  2. Bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungsanteil eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäudes ist beim Ansatz der Kosten nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG ein Wertverzehr des Gebäudes von 50 Jahren zu Grunde zu legen.

  3. Die Herstellungskosten eines Gebäudes sind über mehrere Jahre zu verteilen. In Anlehnung an die ertragsteuerliche Typisierung in § 7 Abs. 4 EStG ist auch umsatzsteuerlich von einem Wertverzehr von 2% der Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe auszugehen. Das entspricht einer Gebäudenutzungsdauer von 50 Jahren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1471 Nr. 24
EFG 2005 S. 72
EFG 2005 S. 72 Nr. 1
KÖSDI 2005 S. 14474 Nr. 1
KAAAB-41821

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.10.2004 - 5 K 351/04

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