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Körperschaftsteuer | EuGH-Vorlage zur Anwendung von § 8a KStG a. F. bei in Drittstaaten ansässigen Anteilseignern
Dem EuGH werden gem. Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Ist Art. 57 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass es sich bei den Beschränkungen des Kapitalverkehrs mit dritten Ländern, die am bestehen, um solche handeln soll, für die an diesem Stichtag das Rechtssetzungsverfahren vom nationalen Gesetzgeber bereits abgeschlossen worden ist, oder um solche, die nach den nationalen Rechtsvorschriften bereits am Stichtag auf verwirklichte Sachverhalte anwendbar sind? (2) Ist Art. 56 Abs. 1 i. V. mit Art. 58 EG dahin auszulegen, dass damit die – teilweise – Besteuerung von Zinszahlungen einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Kapitalgesellschaft an einen Darlehensgeber in einem dritten Land, der zugleich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist, als Gewinnausschü...