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Arbeitslosengeld II
Ein Überblick über das neue System der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zum ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisherige Arbeitslosenhilfe sowie die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen und bildet damit künftig das der Arbeitslosenversicherung nachgelagerte Fürsorgesystem bei Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld II, das – nicht zu verwechseln mit der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld – bedürftigkeitsabhängig und pauschaliert zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt wird. Die Einführung der Grundsicherung hat vor dem Hintergrund des ab verkürzten Arbeitslosenversicherungsschutzes auch Bedeutung für die betriebliche Personalpraxis, etwa bei der Beurteilung der sozialrechtlichen Folgen einer Kündigung. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über Ziele, Strukturen und Leistungen des neuen Fürsorgesystems. S. 792
I. Die Neuordnung der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre haben die soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit neu geordnet. Danach tritt die Arbeitslosenversicherung ab dem grundsätzlich nur noch für zwölf Monate, bei 55-jährigen und älteren Arbeitnehmern längstens für 18 Monate mit Leistung...