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BFH-Rechtsprechung zum Kindergeld im Jahr 2004
Die Zahl der zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des BFH zum Kindergeld ist rückläufig. Im Jahr 2004 waren es nur noch fünf. Ein ausgesprochener Schwerpunkt ist dabei nicht auszumachen. Hinzuweisen ist vor allem auf die Urteile zur Unterbrechung der Berufsausbildung (Studium) des Kindes wegen Geburt eines eigenen Kindes. Erneut hat der BFH zum Begriff „Einkünfte” in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Stellung genommen und dabei die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Durchaus bemerkenswert ist die Tatsache, dass in allen Fällen die Revision der beklagten Behörde Erfolg hatte.
1. Einhaltung der Meldepflicht bei Arbeitslosigkeit eines Kindes
(BStBl 2004 II S. 104; NWB BAAAB-13892) betr. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997.
Hinweis ▶ Greite, FR 2004 S. 229.
Der 1976 geborene Sohn der Klägerin war seit August 1996 bei der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes arbeitslos gemeldet. Ende November 1996 teilte das Kreiswehrersatzamt ihm mit, dass er möglicherweise kurzfristig zum zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden würde. Falls er bis zum keine Nachricht erhalte, werde er jedoch erst zum einberufen. Einladungen des Arbeitsamtes gemäß § 123 AFG zum und zum nahm er nicht wahr. ...