Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 9/2005 S. 72

Familienrecht | Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts

Das Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts v. ist im BGBl 2005 I S. 203 verkündet worden und am in Kraft getreten. Danach können Ehegatten als Ehenamen neben dem Geburtsnamen auch den von einem Ehegatten zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen. Ehegatten, die vor Inkrafttreten der Neuregelung die Ehe geschlossen und bereits einen Ehenamen bestimmt haben, können binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einen vom Geburtsnamen abweichenden Namen als Ehenamen bestimmen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt Entsprechendes.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen