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Gesellschaftsrecht | Notwendiger Geschäftsgegenstand einer inländischen Zweigniederlassung
Das LG Bielefeld hat in seinem Beschl. v. - 24 T 7/04 (Rpfleger 2004, 708) betont, dass dann, wenn eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft (hier: englische Ltd.) im Inland eine Zweigniederlassung errichtet, sie hierzu im Rahmen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 52 i. V. mit Art. 58 EG zwar berechtigt sei, gleichwohl aber zu prüfen bleibe, ob der angemeldete Gegenstand die an eine Zweigniederlassung zu stellenden Anforderungen erfüllt. Auch wenn der dabei anzugebende Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung nicht notwendig mit dem der Hauptniederlassung identisch zu sein brauche, müsse der Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung zumindest aber sachlich die gleichen – nicht notwendig alle gleichartigen – Geschäfte wie die Hauptniederlassung erledigen. Denn die eigenen ...