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Spenden für Seebeben-Opfer in Südostasien jetzt auch sozialabgabenfrei
Das Bundeskabinett hat die Freistellung bestimmter Spenden von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung beschlossen; die Änderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Mit einer Ergänzung der Arbeitsentgeltverordnung wird sichergestellt, dass steuerlich nicht belastete Entgeltbestandteile, die zugunsten der durch das Seebeben in Südostasien im Dezember 2004 Geschädigten verwendet werden, nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden. Damit wird eine Gleichstellung mit Spenden im Zusammenhang mit inländischen Naturkatastrophen erreicht. Der Bundesrat hat der Änderungsverordnung zugestimmt. Beschäftigte, die spenden wollen, können sich an den Arbeitgeber wenden und schriftlich vereinbaren, dass ein bestimmter Spendenbetrag einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum von ihrem Arbeitsentgelt einbehalten wird. Der Arbeitgeber zahlt dann den Betrag auf ein Spendenkonto ein. Bei der nächsten Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung werden die Sozialversicherungsbeiträge aus dem um den Spendenbetrag geminderten Arbeitsentgelt berechnet. Sollten Spenden bereits über den Arbeitgeber gelaufen und abgezogen worden sein, können entrichtete Sozialabgaben wieder verrechnet werden.