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Das Körperschaftsteueranrechnungsverfahren auf dem Prüfstand des EuGH
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nach der Manninen-Entscheidung
Nachdem der EuGH in der Rechtssache Manninen das finnische Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für europarechtswidrig erklärt hat, kann davon ausgegangen werden, dass auch das deutsche Anrechnungsverfahren nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war. Dies ermöglicht inländischen Anlegern, die während der Geltung des deutschen Anrechnungsverfahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat erhalten hatten, die ausländische Körperschaftsteuer auf ihre inländische Steuerschuld nachträglich anrechnen zu lassen. Soweit die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind, ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Aber auch für bestandskräftige Jahre wird die Auffassung vertreten, dass eine Anrechnung in den Grenzen der Festsetzungsverjährung noch möglich sein soll.
I. Europarechtswidrigkeit des deutschen Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens
1. Zweifel an Europarechtskonformität
Das bis 2000/2001 geltende deutsche Körperschaftsteuerrecht war durch das sog. Anrechnungsverfahren geprägt. Eine Körperschaft zahlte zwar auf die erzielten Gewinne selbst Körperschaftsteuer. Jedoch wurde beim (inländischen) Antei...