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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2938/03 EFG 2005 S. 533

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c

Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

Leitsatz

Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung steht der Berücksichtigung eines ausbildungswilligen Kindes nicht entgegen (gegen DA-FamEStG Ziffer 63.3.4. Abs. 5 Satz 2).

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 1084 Nr. 20
DStRE 2005 S. 751 Nr. 13
EFG 2005 S. 533
EFG 2005 S. 533 Nr. 7
INF 2005 S. 209 Nr. 6
LAAAB-43419

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.12.2004 - 6 K 2938/03

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