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Neue Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer in den Niederlanden und deren Auswirkung auf geschlossene deutsche Immobilienfonds
Am hat der Hoge Raad (HR) in den Niederlanden (entspricht dem BFH) ein wegweisendes Urteil zur Frage der Grunderwerbsteuer bei Investitionen in Immobiliengesellschaften gefällt (HR, , Nr. 38.879). Dieses Urteil kann auch für deutsche Investoren von Bedeutung sein, die Geldanlagen in geschlossenen Immobilienfonds mit niederländischen Immobilien unterhalten. Bisher war fraglich, ob der Anteilserwerb an einer deutschen Fondsgesellschaft (i. d. R. als GmbH & Co. KG aufgelegt) mit niederländischem Immobilienbesitz im niederländischen Steuerrecht als direkter Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums, und damit grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig, oder als indirekter Erwerb, und damit nur unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerpflichtig, anzusehen ist.
Der HR hat nun entschieden, dass „der Erwerb einer Beteiligung an einer Gesellschaft mit einem in Anteile aufgeteilten Kapital” als indirekter Erwerb anzusehen ist. Grunderwerbsteuer entsteht beim indirekten Erwerb erst dann, wenn der Anleger eine wesentliche Beteiligung erwirbt, was im Normalfall bei einer Fondsgesellschaft nicht der Fall sein dürfte. Wie der niederländische Gesetzgeber oder die Verwaltung auf die sich durch d...