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International relevante Änderungen durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz
Unter dem Blickwinkel der Ertragsbesteuerung grenzüberschreitend tätiger Unternehmen werden mit dem Richtlinien-Umsetzungsgesetz vor allem die Änderungsrichtlinie (2003/123/EG) zur Mutter-Tochter-Richtlinie (90/435/EWG) sowie die diesbezüglichen Änderungen durch den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU zum in deutsches Steuerrecht umgesetzt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber zahlreiche Gesetzesänderungen mit in das Gesetz aufgenommen, die keinen europarechtlichen Bezug aufweisen, so dass sich das Richtlinien-Umsetzungsgesetz insgesamt zu einem „Omnibusgesetz” entwickelt hat. Die Zinsen-Lizenzgebühren-Richtlinie (2003/49/EG) war bereits vorher durch das EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz (BGBl I 2004, S. 3112) in deutsches Steuerrecht umgesetzt worden und ist nicht mehr Gegenstand dieses Beitrags. Ausgeklammert bleiben ebenfalls die Änderungen beim Investmentsteuergesetz.
I. Umsetzung der Änderungen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie in § 43b EStG im Hinblick auf die Befreiung vom Kapitalertragsteuerabzug
1. Regelungsinhalt des § 43b EStG
Nach § 43b EStG wird auf Antrag von den Ausschüttungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Tochtergesellschaft eine Kapitalertragsteuer nicht erhoben, wenn der Empfänger der Ausschüttungen eine in einem anderen EU-Mitgl...