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Indirekte Teilliquidation – ein Hindernis für Unternehmensnachfolgeregelungen in der Schweiz
Am hat das Bundesgericht erstmals einen Erbenholdingfall beurteilt (Urt. des Bundesgerichts 2A.331/2003 v. ; publiziert in Steuer Revue 2004, S. 678 ff.). Dabei hat es die Veräußerung von Beteiligungsrechten an eine von den Nachkommen des Verkäufers gehaltene Holdinggesellschaft als indirekte Teilliquidation der veräußerten Gesellschaft behandelt und in der Folge die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Nominalkapital der erwerbenden Holdinggesellschaft als steuerbaren Vermögensertrag behandelt. Dieses Urteil hat in der Fachwelt großes Aufsehen erregt. Die Schlagzeilen reichen von „Unternehmensnachfolge wird steuerlich erschwert” über „Kopfschütteln über das Bundesgericht” bis zu „Falsches Urteil Lausannes”.
Auch im Parlament stieß das Urteil auf Unverständnis. Daher sind seit Anfang Oktober 2004 in beiden Kammern des Parlaments politische Vorstöße anhängig, welche sich gegen das Urteil richten.
Um diese Aufregung verstehen zu können, bedarf es zuvor der Erläuterung der steuerrechtlichen Hintergründe. Nach Darstellung der wesentlichen Punkte des Urteils soll auch ein Lösungsansatz skizziert werden.S. 34