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Das Steuerstrafrecht in Tschechien
In diesem Beitrag wird das Steuerstrafrechtssystem Tschechiens vorgestellt. Die Steuerstrafrechtssysteme der einzelnen Länder wurden unter Leitung von Dr. Roman Leitner (Leitner + Leitner, Linz-Wien) anhand einer vorgegebenen Struktur komprimiert zusammengefasst und sollen dem international tätigen Unternehmer/Geschäftsführer einen ersten praxisgerechten Grobüberblick über steuerstrafrechtliche Rahmenbedingungen in zahlreichen europäischen Staaten (Deutschland, Niederlande, Österreich, Russland, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) und den USA bieten. Bisher sind in dieser Artikelserie bereits die Beiträge zum Steuerstrafrecht in Deutschland, Österreich und Ungarn erschienen.
I. Rechtsgrundlagen, Regelungssystem und allgemeine Anmerkungen
Die Tschechische Republik ist kein Bundesstaat, es gibt keine Landesabgaben, die folgenden Ausführungen sind deshalb umfassend anwendbar.
Verwaltungsbehördlich sanktionierte Finanzvergehen sind geregelt im Gesetz Nr. 337/1992 Sb (Abgabenordnung, im Folgenden AO), das neben der Durchführung des Besteuerungsverfahrens auch die Sanktionsberechtigung der Finanzverwaltung bei (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Pflichtverlet...