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Überlassung der Geschäftsanteile und Zulassung einer Kapitalerhöhung nicht schenkungsteuerpflichtig
Wird eine GmbH durch zwei Ehefrauen mit von ihren Ehemännern zur Verfügung gestellten Einlagen gegründet und im Bedingungszusammenhang hiermit zugleich das bindende Angebot abgegeben, die Geschäftsanteile zum Nennwert an die Ehemänner zu übertragen, ist nach Ansicht des , die spätere Zulassung der Ehemänner zu einer Kapitalerhöhung zum Nennwert mangels Willens zur Unentgeltlichkeit nicht schenkungsteuerpflichtig, wenn sie von den Beteiligten irrtümlich als Erfüllung der Übertragungsverpflichtung in modifizierter Form aufgefasst wird.