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Handelsrecht | Verlust des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers
Mit Urt. v. - 3-03 O 28/04 hat das LG Frankfurt/M. entschieden, dass dann, wenn ein Kfz-Hersteller die mit seinen Vertragshändlern bestehenden Händlerverträge infolge der Einführung der neuen Gruppenfreistellungsvorordnung EG Nr. 1400/02 v. (abgedruckt in: EuZW 2002, 563) zur Umstrukturierung seines Vertriebsnetzes gekündigt und denjenigen Vertragshändlern, die er nach der Umstrukturierung im Vertriebsnetz behalten wollte, einen neuen und an die neue GVO Nr. 1400/02 angepassten Händlervertrag angeboten hatte, jene ihren Ausgleichsanspruch gem. § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB analog verlieren können, wenn sie diesen ihnen zumutbaren Folgevertrag ablehnen.