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BFH Beschluss v. - VII S 16/95

Der Antragsteller, Kläger, Revisionskläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde vom Beklagten, Revisionsbeklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) mit einem Haftungsbescheid wegen von einer GmbH -- für die der Antragsteller als Steuerberater tätig war -- nicht entrichteter Umsatzsteuer für die Jahre 1982 bis 1986 und wegen Säumniszuschlägen als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Zur Abwehr des Haftungsanspruches machte der Antragsteller gegenüber dem FA in mehreren Schreiben Schadensersatzforderungen wegen angeb licher Amtspflichtverletzung in Höhe der rückständigen Steuerschulden und Säumniszuschläge geltend und erklärte unter Bean tragung eines Abrechnungsbescheides die Aufrechnung. Daraufhin erteilte das FA dem Antragsteller einen Abrechnungsbescheid, in dem es die Schadensersatzforderungen zurückwies und infolgedessen die Aufrechnung gemäß § 226 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) als nicht wirksam erklärte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 143
BFH/NV 1997 S. 143 Nr. -1
SAAAB-38474

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BFH, Beschluss v. 09.07.1996 - VII S 16/95 -nv-

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