Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anteilige Kürzung des als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
Gehören zum Nachlass nach § 13a ErbStG teilweise steuerbefreite Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist nach dem der als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachte Pflichtteilsanspruch gemäß § 10 Abs. 6 Satz 5 ErbStG verhältnismäßig zu kürzen. Bei der Verhältnisrechnung ist von den Verkehrswerten auszugehen (entgegen H 31 ErbSt-Handbuch 2003).