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Veräußerung von Telekom-Treueaktien als Spekulationsgeschäft
Wie das (Revision eingelegt, Az. des BFH: IX R 8/04), entschieden hat, wurden die dem Emissionsaktionär nach Ablauf der Haltefrist beim ersten Börsengang der Deutsche Telekom AG gewährten Bonusaktien bereits im Zeitpunkt des Erwerbs der Emissionsaktien im Kalenderjahr 1996 erworben. Eine Veräußerung der Bonusaktien innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Haltefrist führt daher nicht zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.