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Kapitalanlage: Bindung an Verträge
Ein Kapitalanleger, der nach Abschluss der für die Kapitalanlage erforderlichen Verträge und erneuter Beratung durch einen Steuerberater seines Vertrauens unmissverständlich zum Ausdruck bringt, an der Kapitalanlage festhalten zu wollen, kann sich nicht mehr darauf berufen, dass die ursprünglichen durch Treuhänder getroffenen Vereinbarungen unwirksam sind (OLG Frankfurt, Urt. v. - 23 U 204/03).