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BBV Nr. 12 vom Seite 39

Vergabe von Bauleistungen durch Hausverwalter

Redaktion

Die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter wird, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, in der Regel für dessen Auftraggeber, gewöhnlich den Eigentümer, vorgenommen. Der Umfang der vergebenen Arbeiten ist nicht entscheidend für die Frage, ob der Hausverwalter im eigenen oder in fremdem Namen gehandelt hat ().

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