Die Revisionsbeklagten zu 1 bis 3 sowie A erwarben in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Jahre 1981 vierzig Eigentumswohnungen zum Kaufpreis von ... DM. Wegen dieses Erwerbsvorgangs setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) gegen die GbR, bestehend aus den Revisionsbeklagten zu 1 bis 3 sowie A, durch Bescheid vom 3. Dezember 1984 Grunderwerbsteuer in Höhe von ... DM fest. Der an die GbR unter namentlicher Bezeichnung der vier Gesellschafter gerichtete Bescheid wurde den Revisionsbeklagten zu 1 bis 3, nicht jedoch A, der zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war, bekanntgegeben.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 142 BFH/NV 1996 S. 142 Nr. 2 DAAAB-37199
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