Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2)
Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Das Leistungsbild Flächennutzungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:
Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen
Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials
Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte
Ortsbesichtigungen
Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig
Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge
Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung
Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung
Berücksichtigen von Fachplanungen
Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung
Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde
Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung
Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs
Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung
Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind
Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen
Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde
Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung
Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde
Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen
Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAF-81393