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Entfernungspauschale bei Sammelbeförderung zur Einsatzstelle
Ein an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigter Arbeitnehmer, der mit dem eigenen Pkw zum Firmensitz des Arbeitgebers fährt und von dort mittels Sammelbeförderung in einem betriebseigenen Fahrzeug des Arbeitgebers unentgeltlich zu den jeweiligen Einsatzstellen befördert wird, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 64/03) die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nur für die Fahrten von der Wohnung zum Firmensitz des Arbeitgebers, nicht jedoch für die anschließenden Fahrten zu den Einsatzstellen in Anspruch nehmen.