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Informationspflicht des Steuerberaters über tagespolitische Entwicklungen
Wird in der Tages- oder der Fachpresse über Vorschläge zur Änderung des Steuerrechts berichtet, die im Falle ihrer Verwirklichung das von dem Mandanten des StB erstrebte Ziel u. U. vereiteln oder beeinträchtigen, kann der StB gem. gehalten sein, sich aus allgemein zugänglichen Quellen über den näheren Inhalt und den Verfahrensstand solcher Überlegungen zu unterrichten. Der BGH entschied, dass eine die gesamte Fachwelt überraschende Gesetzesänderung („Blitzaktion”) einem StB allein nicht als Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann.