Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug nur bei Nachweis der Verwendungsabsicht für ausschließlich steuerpflichtige Vermietungsumsätze
Einem Unternehmer, der ein unbebautes Grundstück erwirbt, mit einem Bürogebäude bebaut und anschließend veräußert und zuvor zur besseren Veräußerbarkeit vermietet, steht der Vorsteuerabzug für die Bauleistungen in voller Höhe nur dann zu, wenn anhand objektiver Anhaltspunkte die von Anfang an bestehende Absicht belegt wird, die Bauleistungen ausschließlich für steuerpflichtige Vermietungsumsätze zu verwenden. Es spricht nach dem gegen eine derartige ausschließlich „steuerpflichtige” Vermietungsabsicht, wenn z. B. der Bericht des mit der Mietersuche beauftragten Maklers nicht nur Mietinteressenten mit steuerpflichtigen Umsätzen, sondern auch Versicherungs- und Bankunternehmen sowie auch Ärzte enthält, der Auft...