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BFH Urteil v. - I R 284-286/83

Die Klägerin war Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäftes. In diesem war ihr inzwischen verstorbener Ehemann angestellt. Die Steufa stellte bei der H-Bank ein auf den Namen des Sohnes der Klägerin lautendes Sparbuch fest, auf das der Ehemann der Klägerin in 1972 220 000 DM und in 1974 weitere 27 000 DM eingezahlt hatte. Das FA rechnete die Beträge der Klägerin als deren Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu. Die Klage blieb erfolglos. Auf die Revision hob der BFH die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zurück.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 12
BFH/NV 1988 S. 12 Nr. 1
GAAAB-29649

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BFH, Urteil v. 01.07.1987 - I R 284-286/83 -nv-

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