Im Hauptsacheverfahren IV R 333/84 ist streitig, ob der Kommanditist einer inzwischen voll beendigten GmbH & Co. KG zum finanzgerichtlichen Verfahren nach § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) beigeladen werden mußte. Ferner ist streitig, ob der Änderung einer nach § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb Treu und Glauben sowie § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977 entgegenstehenden und ob, wenn man dies verneint, ein der Komplementär-GmbH zugewiesener Verlust diesem Kommanditisten hätte zugerechnet werden müssen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 312 BFH/NV 1987 S. 312 Nr. -1 CAAAB-28836
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