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Steuergutschrift für ausländische Dividenden
Der , Manninen, entschieden, dass die Artikel 56 EG und 58 EG einer Regelung entgegenstehen, wonach der Anspruch einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Person auf eine Steuergutschrift für die Dividenden, die ihr von Aktiengesellschaften gezahlt werden, ausgeschlossen ist, wenn die betreffenden Gesellschaften ihren Sitz nicht in diesem Staat haben. Im konkreten Fall ging es um einen finnischen Dividendenempfänger. Doch gibt die Entscheidung auch deutschen Anlegern mit Dividendeneinkünften vor 2001 einen Anspruch auf Anrechnung oder Vergütung von Körperschaftsteuer auf EG-ausländische Dividenden. – Das ab 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren enthält keine Steueranrechnung mehr.