Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Ausbildungsplatz suchendes Kind, das einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht
Leitsatz
Ein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c besteht nicht, solange ein Ausbildungsplatz suchendes
Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, auch wenn dem keine berufsqualifizierende Ausbildung vorangegangen ist (gegen
, BStBl I 2003, 128; Änderung der DA-Fam EStG)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1701 EFG 2004 S. 1701 Nr. 22 LAAAB-27232
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 30.08.2004 - 5 K 274/03
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