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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 6 K 1577/22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c ; EStG § 70 Abs. 2 ; AO § 37 Abs. 2

Folgen der fehlenden Mitwirkung einer auskunftspflichtigen Behörde - hier Agentur für Arbeit wegen Kindergeld

Leitsatz

Der Umstand, dass eine Agentur für Arbeit aus nicht nachvollziehbaren Gründen die zweimalige Anfrage (mit PZU !) des FG, ob ein Kind dort als ausbildungsplatzsuchend gemeldet gewesen ist, unbeantwortet lässt, kann nicht zulasten der Klägerseite gehen; der entsprechende Klagevortrag, das Kind sei dort gemeldet gewesen, ist dann als zutreffend zu unterstellen, wenn dem nach den Gesamtumständen des Falles keine sonstigen Anhaltspunkte entgegenstehen.

Fundstelle(n):
HAAAJ-29911

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 15.11.2022 - 6 K 1577/22

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