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FG Köln Urteil v. - 1 K 1488/04 EFG 2005 S. 1719 Nr. 21

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 cEStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 b, c

Kindergeld

Anspruchsvoraussetzung Kindergeldanspruch

Leitsatz

1. Ein Kindergeldanspruch besteht nicht, wenn das Kind einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, denn eine solche schließt den Beginn einer Berufsausbildung aus.

2. Ein Kind kann entweder auf einen Ausbildungsplatz warten und sich damit in einer Übergangszeit i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 2c befinden oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1719 Nr. 21
PAAAB-65970

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FG Köln, Urteil v. 10.05.2005 - 1 K 1488/04

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