EnWG Anlage (zu
§ 13g)
Anlage (zu § 13g) [1]
Berechnung der Vergütung
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1. | Die Entschädigung der Betreiber
von stillzulegenden Anlagen nach
§ 13g wird
nach folgender Formel festgesetzt: | |
2. | Ergibt sich bei der Berechnung
der Summe aus Hit +
FSBit − FHISTi
ein Wert kleiner null, wird der Wert der Summe mit null
festgesetzt. | |
3. | Im Sinne dieser Anlage ist oder sind: | |
Vit | die Vergütung, die ein Betreiber für eine
stillzulegende Anlage i in einem Jahr t der Sicherheitsbereitschaft erhält, in
Euro, | |
Pt | der rechnerisch ermittelte
jahresdurchschnittliche Preis aller verfügbaren Handelstage im Zeitraum vom 1.
Oktober 2014 bis zum
30.
September 2015 für die beiden für das jeweilige Jahr der
Sicherheitsbereitschaft t relevanten Phelix-Base-Futures am Terminmarkt der
Energiebörse European Energy Exchange AG in Leipzig für die jeweilige Preiszone
in Euro je Megawattstunde; der Preis für die Lieferung im ersten für das
jeweilige Sicherheitsbereitschaftsjahr relevanten Kalenderjahr geht dabei zu
einem Viertel und der Preis für die Lieferung im darauffolgenden Kalenderjahr
zu drei Vierteln in die Berechnung ein; soweit an der Energiebörse noch kein
Preis des Futures für ein relevantes Lieferjahr ermittelt wurde, wird der Preis
für das letzte verfügbare relevante Lieferjahr in Ansatz
gebracht, | |
RDi | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber
nachgewiesenen Erlöse für Anpassungen der Einspeisung nach
§ 13a als
jährlicher Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Euro je
Megawattstunde, | |
REi | die für eine stillzulegende
Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Regelenergieerlöse als jährlicher
Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Euro je
Megawattstunde, | |
Oi | die für eine stillzulegende
Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Optimierungsmehrerlöse in den Jahren
2012 bis 2014 gegenüber dem jahresdurchschnittlichen Spotmarktpreis als
jährlicher Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Euro je
Megawattstunde, | |
Wi | die für eine stillzulegende
Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Wärmelieferungserlöse als jährlicher
Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Euro je
Megawattstunde, | |
RHBi | die für eine stillzulegende
Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen kurzfristig variablen Betriebskosten
für Brennstoffe, Logistik sowie sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zur
Erzeugung einer Megawattstunde Strom als jährlicher Durchschnitt der Jahre 2012
bis 2014 in Euro je Megawattstunde; bei konzernintern bezogenen Lieferungen und
Leistungen bleiben etwaige Margen außer Betracht
(Zwischenergebniseliminierung); wenn Kraftwerksbetrieb und Tagebaubetrieb bei
verschiedenen Gesellschaften liegen, sind für Brennstoffe und Logistik die
variablen Förder- und Logistikkosten der Tagebaugesellschaften zu
berücksichtigen; im Falle eines Eigentümerwechsels in den Jahren 2012 oder 2013
kann der Betreiber auf die Daten aus dem Jahr 2014 abstellen, wobei
konzerninterne Eigentümerwechsel nicht berücksichtigt werden; bei den variablen
Logistikkosten kann ausnahmsweise auf die Belieferung mit Braunkohle aus dem
nächstgelegenen Tagebau abgestellt werden, sofern die Belieferung in dem
maßgeblichen Zeitraum zu mehr als 60 Prozent aus diesem Tagebau erfolgte; bei
den variablen Brennstoffkosten kann bei einer Mischbelieferung aus
verschiedenen Tagebauen ein Tagebau unberücksichtigt bleiben, wenn dieser
Tagebau im maßgeblichen Zeitraum zu mehr als 90 Prozent ausgekohlt
war, | |
Ci | die für eine stillzulegende
Anlage i von dem Betreiber nachgewiesenen Kohlendioxidemissionen als jährlicher
Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Tonnen Kohlendioxid; im Falle eines
Eigentümerwechsels in den Jahren 2012 oder 2013 kann der Betreiber auf die
Daten aus dem Jahr 2014 abstellen, wobei konzerninterne Eigentümerwechsel nicht
berücksichtigt werden, | |
Ei | die für eine stillzulegende Anlage i von dem Betreiber
nachgewiesene an das Netz der allgemeinen Versorgung und in
Eigenversorgungsnetze abgegebene Strommenge der stillzulegenden Anlage
(Netto-Stromerzeugung) als jährlicher Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in
Megawattstunden; im Falle eines Eigentümerwechsels in den Jahren 2012 oder 2013
kann der Betreiber auf die Daten aus dem Jahr 2014 abstellen, wobei
konzerninterne Eigentümerwechsel nicht berücksichtigt werden, | |
EUAt | der rechnerisch ermittelte jahresdurchschnittliche
Preis aller verfügbaren Handelstage im Zeitraum vom
1.
Oktober 2014 bis zum für die beiden für das
jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft t relevanten Jahresfutures für
Emissionsberechtigungen (EUA) am Terminmarkt der Energiebörse European Energy
Exchange AG in Leipzig für die jeweilige Preiszone in Euro je Tonne
Kohlendioxid; der Preis für die Lieferung im ersten für das jeweilige
Sicherheitsbereitschaftsjahr relevanten Kalenderjahr geht dabei zu einem
Viertel und der Preis für die Lieferung im darauffolgenden Kalenderjahr zu drei
Vierteln in die Berechnung ein; soweit an der Energiebörse noch kein Preis des
Jahresfutures für ein relevantes Lieferjahr ermittelt wurde, wird der Preis für
das letzte verfügbare relevante Lieferjahr in Ansatz gebracht, | |
Hit | die für eine stillzulegende Anlage i in einem Jahr t
der Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen Kosten zur
Herstellung der Sicherheitsbereitschaft mit Blick auf die Stilllegung in Euro;
in der Sicherheitsbereitschaft werden auch nachgewiesene Kosten zur Herstellung
der Sicherheitsbereitschaft berücksichtigt, die vor Beginn der
Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | |
FSBit | die für eine stillzulegende Anlage i in
einem Jahr t der Sicherheitsbereitschaft von dem Betreiber nachgewiesenen fixen
Betriebskosten während der Sicherheitsbereitschaft in Euro; in der
Sicherheitsbereitschaft werden auch nachgewiesene fixe Betriebskosten der
Sicherheitsbereitschaft berücksichtigt, die vor Beginn der
Sicherheitsbereitschaft entstanden sind, | |
FHISTi | die für eine stillzulegende Anlage i von
dem Betreiber nachgewiesenen fixen Betriebskosten ohne Tagebau und Logistik als
jährlicher Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2014 in Euro; im Falle eines
Eigentümerwechsels in den Jahren 2012 oder 2013 kann der Betreiber auf die
Daten aus dem Jahr 2014 abstellen, wobei konzerninterne Eigentümerwechsel nicht
berücksichtigt werden, | |
i | die jeweilige stillzulegende
Anlage und | |
t | das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft, das
sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. September
erstreckt. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
VAAAE-33299
1Anm. d. Red.: Anlage angefügt gem. Gesetz v. 26. 7. 2016 (BGBl I S. 1786) mit Wirkung v. 30. 7. 2016.