EnWG § 28e
Teil 3: Regulierung des Netzbetriebs
Abschnitt 3a: Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen [1]
§ 28e Grundsätze der Netzkostenermittlung [2]
Für die Ermittlung der Netzkosten für die Errichtung und den Betrieb von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen sind die Grundsätze des § 21 Absatz 2 anzuwenden.
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VAAAE-33299