Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBV Nr. 9 vom Seite 39

Beraterhaftung: Unterlassener Hinweis auf möglichen Anfall von Steuern

Redaktion

Ein Steuerberater, der im Rahmen eines umfassenden Dauermandats von der Absicht seines Mandanten erfährt, weitere Gesellschaftsanteile zu den schon von ihm gehaltenen hinzuzuerwerben, ist verpflichtet, den Mandanten auch auf den möglichen Anfall von Grunderwerbsteuer sowie auf die Möglichkeiten, dies zu vermeiden, hinzuweisen. Er ist nicht verpflichtet, eine konkrete gesellschaftsrechtliche Gestaltung zu empfehlen. Er muss seinem Mandanten aber die steuerrechtlichen Grundlagen für die entsprechende Entscheidung verschaffen. Es entlastet den Steuerberater nicht, wenn er die gebotene Beratung deshalb unterlässt, weil der Mandant eine bestimmte vertragliche Gestaltung ausgeschlossen hat, wenn diese Äußerung des Mandanten ohne Kenntnis der steuerrechtlichen Grundlagen abgegeben wurde ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Erben und Vermögen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen