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Haftungsumfang bei Kapitalanlageentscheidung
Der Haftungsumfang wird auch bei der Verletzung der vertraglichen Pflichten eines Steuerberaters durch den Schutzzweck der verletzten Pflicht begrenzt. Ein Steuerberater, der vertraglich lediglich die Beratung über bestimmte steuerliche Auswirkungen einer Kapitalanlageentscheidung schuldet, haftet deshalb nach Ansicht des , grundsätzlich nicht für Vermögensschäden des Anlegers wie etwa allgemeine Kursverluste, die dieser erleidet, weil er auf die Richtigkeit der Auskunft zu den steuerlichen Aspekten der Anlageentscheidung vertraut. Solche Schäden, die aus anderen als steuerlichen Gründen entstehen, sind bei einer auf steuerliche Aspekte beschränkten Beratung regelmäßig nicht vom Schutzzweck der vertraglichen Verpflichtung umfasst.