Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?
Leitsatz
Trotz grundsätzlicher Anwaltskosten-Erstattung nach § 77 EStG ist diese zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von
der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind (hier Ausfüllhinweise zu den Werbungskosten) und wenn
danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit
Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können oder sogar schon früher vor dem ursprünglich angefochtenen Bescheid
hätte einreichen können.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1621 EFG 2004 S. 1621 Nr. 21 WAAAB-25228
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2004 - III 465/03
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