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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - III 465/03 EFG 2004 S. 1621

Gesetze: EStG § 77, FGO § 137, FGO § 139 Abs. 3

Kindergeld: Anwaltskosten-Erstattung bei erfolgreichem Einspruch?

Leitsatz

Trotz grundsätzlicher Anwaltskosten-Erstattung nach § 77 EStG ist diese zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der Familienkasse in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind (hier Ausfüllhinweise zu den Werbungskosten) und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können oder sogar schon früher vor dem ursprünglich angefochtenen Bescheid hätte einreichen können.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1621
EFG 2004 S. 1621 Nr. 21
WAAAB-25228

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2004 - III 465/03

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