Entstehung einer Erledigungsgebühr im finanzgerichtlichen Klageverfahren
Leitsatz
1) Im Verfahren des 1. Rechtszugs entsteht eine Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der Erledigung schon
dann, wenn der Rechtsanwalt einem Erledigungsvorschlag des Berichterstatters zustimmt, bei dem das ursprüngliche Klagebegehren
im Interesse der außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits nicht unwesentlich eingeschränkt wird.
2) Eine nicht unwesentliche Einschränkung erreicht der Rechtsanwalt, wenn der Kläger einer Einschränkung seines Begehrens
um mehr als 10% zustimmt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1642 EFG 2004 S. 1642 Nr. 21 FAAAB-24681
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