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FG Köln Urteil v. - 10 K 4102/09 EFG 2010 S. 1446 Nr. 17

Gesetze: VV RVG Nr 1002 EStG § 77

Kindergeld:

Kostenerstattung nach § 77 EStG

Leitsatz

Einem Bevollmächtigten im Kindergeldverfahren steht keine Erledigungsgebühr gemäß § 77 EStG i.V.m. Nr. 1002 VV RVG zu, wenn er weder einen eigenen Verständigungsvorschlag unterbreitet noch auf die Klägerin oder die beklagte Familienkasse zur Streitbeilegung einwirkt, sondern sich lediglich auf Ausführungen zur Sach- und Rechtslage und auf die Stellung von Anträgen beschränkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1446 Nr. 17
QAAAD-45549

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FG Köln, Urteil v. 06.05.2010 - 10 K 4102/09

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