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Doppelbesteuerung | Zahlungen auf Genussscheinrechte als „Dividenden” oder „Zinsen” i. S. des DBA-Großbritannien?
(1) Die Zahlungen auf Genussscheinrechte können Zinsen i. S. des DBA-Großbritannien sein. (2) Der Bezug von Dividenden ist vom Vorliegen unternehmerischen Engagements abhängig („Verwurzelung”). (3) Die nur geringe Gefahr einer Kapitaleinbuße reicht alleine für die Annahmen von Dividenden nicht aus (, rkr., EFG 2004, S. 659). • Hinweis: Die in Großbritannien ansässige Klin. hatte Wandelgenussscheine (Genussscheinrechte) einer inländischen Bank erworben. Zu den inländischen Einkünften zählen u. a. Erträge aus Genussrechten (§ 49 Abs. 1 Nr. 5a und c Buchst. bb EStG). Diese Einkünfte unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, und zwar unabhängig davon, ob die Genussrechte mit einem Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden sind (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG) o...