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Sozialversicherung | Sozialversicherungspflicht trotz Gesellschafterstellung und Einbringung eines Darlehens
Nach dem Urt. des Schleswig-Holsteinischen (SchlHA 2004, 106) schließen die Gesellschafterstellung und familienhafte Mithilfe in einem von Familienangehörigen beherrschten Betrieb die Annnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht aus, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Übrigen, insbesondere nach Weisungsunterworfenheit und der Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, aber auch nach der Art der wahrgenommenen Tätigkeit oder der Höhe der gezahlten Bezüge eine nicht selbständige Arbeit darstellt.