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Steuerberatung | Nachforderung von Gebühren
Der Steuerberater kann nachträglich höhere Gebühren einfordern und ist an sein einmal ausgeübtes Ermessen bei der Gebührenbestimmung nicht gebunden, wenn er irrtümlich eine falsche Gebührenvorschrift zugrunde gelegt hat. Gebühren für Tätigkeiten im Verfahren der Selbstanzeige können nur dann neben den Gebühren für Tätigkeiten im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens geltend gemacht werden, wenn sich die Tätigkeiten des Steuerberaters auf unterschiedliche Zeiträume beziehen (LG Duisburg, Urt. v. 19. 9. 2003 - 7 S 238/02, Stbg 2004, 237).